Warum zwei verschiedene Anträge?

Als Gliederung des Verbands der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. ist die Mitgliedschaft bei der SJD gleichzeitig auch eine Mitgliedschaft beim Verband. Da der Beitritt in einem Verein ein Rechtsgeschäft ist und Minderjährige Geschäftsunfähig bzw. beschränkt Geschäftsfähig sind, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten für uns unumgänglich.

Beim Ausfüllen des Antrags für Kinder unter 18 müssen auch Kontaktangaben zum Erziehungsberechtigten getroffen werden. Die angegebene Person wird von uns nach dem Ausfüllen des Antrags automatisch via E-Mail kontaktiert mit der Bitte, die Mitgliedschaft des Minderjährigen zu bestätigen. Bis dies nicht geschehen ist, kann leider keine Mitgliedschaft zustande kommen.

Personen über 18 hingegen werden nach dem Ausfüllen des Antrags sofort Mitglied bzw. Fördermitglied bei der SJD.

Bitte Geburtsdatum eingeben: